AGB

Geschäftsbedingungen  des Berggasthofes „WuhrsteinAlm“

1. Der Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung des Gasthofes mit dem Kunden (einheitliche Bezeichnung für: Besteller, Veranstalter, Gast, usw.) zustande. Nur diese Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil, etwaige Geschäftsbedingungen der Kunden werden nicht anerkannt; sie gelten für sämtliche Leistungen des Gasthofes, insbesondere für die Überlassung von Gasthofzimmern, Konferenz-, Banketträumen und anderen Räumlichkeiten des Gasthofes (nachfolgend umfassend: Leistungserbringung). Hat ein Dritter für einen Kunden bestellt, haftet er dem Gasthof gegenüber mit dem Kunden als Gesamtschuldner. Der Gasthof kann von dem Kunden und/oder vom Dritten eine angemessene Vorauszahlung verlangen. Eine Unter- oder Weitervermietung bedarf der schriftlichen Einwilligung des Gasthofes.

2. Die Preise bestimmen sich nach der im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste. Sind in der Auftragsbestätigung feste Preise genannt und liegen zwischen Vertragsabschluß und Leistungserbringung mehr als vier Monate, ist der Gasthof berechtigt, Preisänderungen bis maximal 10% vorzunehmen. Falls ein Mindestumsatz vereinbart worden ist und dieser nicht erreicht wird, kann der Gasthof 60 % des Differenzbetrages als entgangenen Gewinn verlangen, sofern nicht der Kunde einen niedrigeren oder der Gasthof einen höheren entgangenen Gewinn nachweist.

3. Bei abgeschlossenen Gasthofaufnahmeverträgen, bei denen der Kunde einseitig den Rücktritt vom Vertrag erklären kann (Reservierungen), erlischt das Rücktrittsrecht – auch für den Kunden, der Reiseveranstalter ist – wenn nicht innerhalb der in der Reservierung genannten Frist der Rücktritt schriftlich gegenüber dem Gasthof erklärt wurde. Ist keine Frist genannt, kann der Rücktritt spätestens einen Monat vor Beginn der Leistungserbringung (schriftlich beim Gasthof eingehend) erklärt werden.

4. Für gebuchte Leistungen bzw. durch einen Gasthofaufnahmevertrag angemietete Zimmer ist das vereinbarte Entgelt auch dann zu zahlen, wenn die Buchung später vom Kunden storniert wird oder der Kunde nicht erscheint (§552 BGB). Die ersparten Aufwendungen des Gasthofes betragen bei Übernachtungen mit oder ohne Frühstück 10% bei allein bestellten Speisen und Getränken 40%, bei Pauschalvereinbarungen (Unterkunft plus Verpflegung in einer Summe) 30% des vereinbarten Preises. Für die sonstige Leistungserbringung, d. h. gebuchte Leistungen außer den in Satz 2 genannten Gasthofleistungen, insbesondere Miete (Raum-, Gerätemiete, Bereitstellungskosten etc.) vereinbarte Umsätze von Speisen und Getränken bei einer Veranstaltung etc. bestimmt der Zeitpunkt der Stornierung die Höhe des Anspruchs des Gasthofes auf eine angemessene Vergütung. Diese ergibt sich aus der Auftragsbestätigung des Gasthofes sowie dem Anhang dieser Geschäftsbedingungen; ersparte Aufwendungen bei der sonstigen Leistungserbringung sind damit abgegolten. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Gasthof der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

5. Für die sonstige Leistungserbringung gem. Ziff. 4 hat der Kunde dem Gasthof die Anzahl der Teilnehmer – im Rahmen der tatsächlichen vorhandenen Gasthofkapazität – spätestens zwei Werktage (48 Stunden) vor dem Termin der Leistungserbringung mitzuteilen. Kommen weniger Teilnehmer als vereinbart, hat der Kunde nach der mitgeteilten, zumindest nach der vereinbarten Anzahl Zahlung zu leisten. Kommen mehr Teilnehmer, wird gem. der tatsächlichen Teilnehmerzahl abgerechnet.

6.
a)Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Der Gasthof bewahrt die Sachen sechs Monate auf. Danach werden die Sachen, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.
b)Jedwede Haftung des Gasthofes nach 6 a)  ist ausgeschlossen.

7. Der Gasthof haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Gasthofes auftreten, wird sich der Gasthof auf unverzügliche Rüge des Kunden bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unabhängig von Ziff.7 und den §§701 ff. BGB haftet der Gasthof nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter der Gasthofgesellschaft oder der leitenden Angestellten des Gasthofes. Eine Verwahrung bedarf ausdrücklicher Vereinbarung. Aufrechnung, Minderung oder Zurückbehaltung sind für den Kunden nur bei unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Eine etwaige Haftung des Gasthofes ist- abgesehen von den §§701 ff. BGB betragsmäßig auf die Höhe des vereinbarten Mietpreises beschränkt. Die Verjährungsfrist beträgt für die Ansprüche des Kunden 6 Monate, gerechnet ab Beendigung des Vertrages. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Gasthofes auch bei Verletzung von Verpflichtungen, bei der Vertragsanbahnung, positiver Vertragsverletzung und unerlaubten Handlungen.

8. Im Falle höherer Gewalt (Brand, Streik o.ä.) oder sonstiger vom Gasthof nicht zu vertretender Hintergründe, oder beeinträchtigender Umstände (z.B. Rufgefährdung) insbesondere solche außerhalb der Einflusssphäre des Gasthofes, behält sich der Gasthof das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Kunden ein Anspruch, z.B. auf Schadenersatz zusteht.

9. Für Beschädigungen oder Verluste, die während der Vertragsdauer eintreten, haftet der Kunde dem Gasthof, sofern nicht der Schaden im Verantwortungsbereich des Gasthofes liegt oder durch einen Dritten verursacht wurde und der Dritte auch tatsächlich Ersatz leistet, was jeweils vom Kunden nachzuweisen ist.

10. Die Anbringung von Dekorationsmaterial o.ä. sowie die Nutzung von Flächen im Gasthof außerhalb der angemieteten Räume, z.B. zu Ausstellungszwecken, bedürfen der schriftlichen Einwilligung des Gasthofes und können von der Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden. Diese und sonstige von den Kunden eingebrachte Gegenstände müssen den örtlichen feuerpolizeilichen und sonstigen Vorschriften entsprechen. Wenn es nicht sofort, spätestens jedoch innerhalb von 12 Stunden nach Ende der Veranstaltung, abgeholt werden, erfolgt eine Lagerung im Gasthof, für die eine angemessene Vergütung, mindestens in Höhe der Mietkosten für den benutzten Raum, vom Kunden geschuldet wird. Vom Kunden zurückgelassener Müll kann auf Kosten der Kunden vom Gasthof entsorgt werden.

11. Für eine Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnisse hat sich der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich- rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften. Für die Veranstaltung an Dritte zu zahlende Abgaben, insbesondere GEMA- Gebühren, Vergnügungssteuern usw. hat er unmittelbar an den Gläubiger zu entrichten.

12. Soweit der Gasthof für den Kunden technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es in Vollmacht und für Rechnung des Kunden; er haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe der Einrichtung und stellt der Gasthof von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung frei.

13. Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. In Sonderfällen (z.B. nationale Spezialitäten) kann darüber eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden, zumindest wird eine Service- Gebühr bzw. Korkengeld berechnet.

14. Der Kunde verpflichtet sich, den Gasthof unverzüglich unaufgefordert, spätestens jedoch bei Vertragsabschluß darüber aufzuklären, dass die Leistungserbringung und/oder die Veranstaltung, sei es auf Grund ihres politischen, religiösen oder sonstigen Charakters geeignet ist, öffentliches Interesse hervorzurufen oder Belange des Gasthofes zu beeinträchtigen. Zeitungsanzeigen, sonstige Werbemaßnahmen und Veröffentlichungen, die einen Bezug zum Gasthof aufweisen und/oder die beispielsweise Einladungen, Vorstellungsgesprächen bzw. Verkaufsveranstaltungen enthalten, bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Einwilligung des Gasthofes. Verletzt der Kunde diese Aufklärungspflicht oder erfolgt eine Veröffentlichung ohne eine solche Einwilligung hat der Gasthof das Recht, die Veranstaltung abzusagen. In diesem Fall gelten Ziff. 4 der Allgemeinen Bedingungen (Zahlung der Miete und der angemessenen Vergütung) sowie der Anhang dieser Bedingungen entsprechend.

15. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Sie müssen am Abreisetag spätestens um 11.00 Uhr geräumt sein. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat der Gasthof das Recht, gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Kunde hieraus einen Anspruch herleiten kann. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten. Sollten diese in der Auftragsbestätigung zugesagt, aber nicht verfügbar sein, ist der Gasthof verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz im Haus oder in anderen Objekten zu bemühen.

16. Nicht kalendermäßig fällige Rechnungen sind binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Verzug tritt mit dem Zugang der ersten Mahnung ein. Ab Verzugseintritt ist die Rechnung mit 4% über dem Bundesbankdiskontsatz zu verzinsen falls nicht der Gasthof einen höheren oder der Kunde einen niedrigeren Verzugsschaden nachweist. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt wird eine Mahngebühr von 10,00 € geschuldet.

17. Erfüllungsort und Zahlungsort ist für beide Seiten der Ort des Gasthofes. Es gilt deutsches Recht. Gerichtstand ist im kaufmännischen Verkehr nach Wahl oder Ort des Gasthofes.

18. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages – einschließlich dieser Geschäftsbedingungen – unwirksam sein, berührt dieses die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden die unwirksamen Bestimmungen unverzüglich durch solche wirksamen ersetzen, die in den unwirksamen ihrem Sinngehalt möglichst nahekommen.

Anhang der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Der Anspruch des Gasthofes für die sonstige Leistungserbringung gemäß Ziff. 4 dieser
Bedingungen beträgt zurzeit:

 

Abbestelltag (Kalendertag )
vor der Veranstaltung 
Anspruch des Gasthofes
 
a)  über 22 Tage Berechnung der Miete entfällt, vorausgesetzt das
Gasthof kann anderweitig vermieten
b) 15. bis zum 21 Tag Berechnung der Miete
8. bis zum 14.Tag

 

Berechnung der Miete und Ersatz von 50% des entgangenen Umsatzes (z.B. Speisen und Getränke), falls dieser noch nicht konkret festgelegt ist gilt Mindest-Menüpreis-Bankett x Personenzahl
bis zum 7. Tag Berechnung der Miete und Ersatz von 75%  des entgangenen Umsatzes,(z.B. Speisen und Getränke) falls dieser noch  nicht konkret festgelegt ist gilt Mindest-Menüpreis-Bankett x Personenzahl

Die Höhe der Miete ergibt sich aus der Auftragsbestätigung des Gasthofes gem. Ziff. 1